Sexting in der Schweiz
Ein Teil der Mitglieder sucht ausdrücklich kein Treffen — und sagt es. Sexting ist eine eigenständige Absicht, mit eigenen Regeln.
Private Nachrichten werden in der Datenbank verschlüsselt gespeichert; ein direkter Zugriff auf den Speicher genügt nicht, um sie zu lesen. Gegen einen Screenshot des Gegenübers schützt das selbstverständlich nicht.
Für intime Bilder gilt eine einzige, ausreichende Regel: nichts, was Sie identifizierbar macht. Kein Gesicht, keine erkennbaren Tätowierungen, kein charakteristischer Hintergrund, kein Spiegel. Und nie an ein nicht verifiziertes Profil.
Häufige Fragen
Was tun, wenn Bilder weiterverbreitet werden?
Die Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung ist in der Schweiz strafbar. Beweise sichern, Profil melden und Anzeige erstatten.
Nur für Erwachsene — ab 18 Jahren.